Reifenpflicht
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Reifenpflicht 04.12.2010
NEUE BESTIMMUNGEN
Winterreifen gehören jetzt in den Keller
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,,Wer künftig gegen die neue Winterreifen-Pflicht verstößt, muss mit höheren Bußgeldern rechnen"
,,Winterreifen sind jetzt Pflicht
In der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird festgelegt, dass „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ ein Kraftfahrzeug nur mit Winter- oder Allwetterreifen mit dem M+S-Symbolunterwegs sein darf. Die Regelung gilt auch für Motorräder.
Wer mit Sommerreifen erwischt wird, muss künftig 40 statt bisher 20 Euro bezahlen, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet. Der Auto Club Europa kritisiert, dass die Pflicht für Lastwagen zu lasch sei, weil auch sie mit Allwetter- oder Ganzjahresreifen bei Schnee fahren dürfen. So werde dem häufigen Querstehen von Lkw im Winter nicht entgegengewirkt.
Ein Problem ist weiterhin, dass es keine klaren Regelungen gibt, was genau ein Winterreifen ist – vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern. Der ADAC empfiehlt aber mindestens 4 Millimeter für einen besseren Halt auf verschneiten Straßen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) fordert deshalb, dass auf EU-Ebene Mindesteigenschaften von Winterreifen festgelegt werden. Sinnvoll wäre ein rechtlich verankertes Symbol für Winterreifen."
(Quelle,Morgenpost Hamburg vom 24.11.2010)
Ohne Winterpneus kann`s teuer werden
Winterreifenpflicht in Europa
Deutschland
,,Brandneu und nach langem Hin und Her hat Deutschland eine neue situative Winterreifenpflicht – ohne Interpretationsspielräume. Demnach muss das Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sein, die mit der, bzw. den AufschriftenM+S, M.S. M&S oder Schneesymbol gekennzeichnet sind. Nach der neuen Regelung gelten Straßen als winterlich, wenn sie mit Schneematsch, Schnee oder Eis bedeckt sind. Wer bei solchen Verhältnissen künftig mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt voraussichtlich 40 Euro Bußgeld. Behindert er mit Sommerpneus den Verkehr, sind höchstwahrscheinlich 80 Euro fällig – und ein Punkt in Flensburg. Achtung: Anders als in Italien und Österreich stellen Schneeketten keine Alternative dar. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt wie bei Sommerreifen 1,6 Millimeter. Die Experten des TÜV Süd raten jedoch, die Reifen bei einer Tiefe von vier Millimetern auszutauschen, weil gerade bei Winterpneus der Gripp unter vier Millimetern bauartbedingt rapide abnimmt."(Quelle,Morgenpost Hamburg vom 24.11.2010)
Österreich
,,Von 35 bis zu 5.000 Euro zahlt, wer in Österreich im Winter mit der falschen Bereifung unterwegs ist. Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen, das heißt bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Winterpneus montiert sein. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden. Die Benutzung von Schneeketten ist aber nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Zur Strafspanne: 35 Euro kommen bei einfachen Verstößen ins österreichische Staatssäckel, bis zu 5.000 Euro können es bei schwerer Beeinträchtigung der Sicherheit werden. Als Winterreifen gelten in Österreich Pneus mit der Kennzeichnung M+S, M.S. oder M&S. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Österreich beträgt vier Millimeter.
Italien
Auch jenseits des Brenners besteht seit dieser Saison streckenweise Winterreifenpflicht – in der Provinz Mailand hat man sich für die Stichtagregelung entschieden. Vom 15. November bis 31. März gilt: Unabhängig von den Straßenverhältnissen muss der Wagen auf Winterpneus rollen. Wer von der Polizei auf Sommergummis erwischt wird, zahlt 78 Euro Bußgeld. Eine Stichtag Regelung gilt seit langem ebenfalls für das Aosta-Tal vom 15. Oktober bis 15. April. Quintessenz der Politik: Italienische Behörden können kurzfristig bei plötzlichem Wintereinbruch überall im Land zu bestimmten Zeiten oder für einzelne Streckenabschnitte die Winterausrüstung vorschreiben. Dazu werden Hinweisschilder aufgestellt. Als Alternative sind Sommerreifen mit Schneeketten zulässig.
Schweiz
Die Eidgenossen haben trotz alpiner Topografie keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterpneus wird jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen empfohlen. Denn wenn ein sommerbereiftes Auto den Verkehr behindert, können Bußgelder auferlegt werden. Kracht es, wird in der Regel eine erhebliche Mitschuld berechnet. Die Schneekettenpflicht wird mit einem bestimmten Verkehrszeichen angezeigt, übrigens demselben wie in Österreich. Wer dagegen verstößt, zahlt umgerechnet 70 Euro in die Kantonskasse.
Frankreich
Wer zum Skifahren im Grand Massife unterwegs ist, trifft auf kurzfristig vorgeschriebene Winterausrüstung auf bestimmten Strecken. Die situative Winterreifenpflicht in Frankreich wird mit dem Verkehrsschild „pneus neige“ gekennzeichnet. Wird die Vorgabe auf solchen Strecken missachtet, fallen 90 Euro Bußgeld an. Für fehlende Schneeketten fallen 35 Euro an.
Tschechien
Wer zwischen dem 1. November und dem 31. März in der Tschechischen Republik im Auto unterwegs ist, braucht auf Hauptverkehrsstraßen unbedingt Winterreifen. Verstöße gegen diese Winterreifenpflicht werden in mit einem Bußgeld von zwischen 80 und 100 Euro geahndet. Auf Nebenstrecken ist die Winterausrüstungspflicht mit einem Verkehrsschild (Pkw mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Für die Pneus gilt eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern. Schneeketten auf Sommerrädern werden als Alternative akzeptiert.
Übrigens: Knöllchen aus dem Ausland muss man als Autofahrer jetzt auch tatsächlich bezahlen. Seit Oktober gilt nämlich in der EU: Alle Bußgelder ab 70 Euro werden vollstreckt. "(Quelle, ADAC-Deutschland)